Mit Bedenken beobachte ich seit geraumer Zeit das Geschehen um den Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge, kurz genannt: Drohnen. Dabei handelt es sich um kleine Flugkörper am Himmel, an denen sich eine Kamera befindet. Mit dieser Spezialkamera – auf einer Höhe bis zu 3000 Metern einsetzbar und somit weder mit bloßem Auge sichtbar noch hörbar – können scharfe Aufnahmen von menschlichen Gesichtern gemacht und Aufzeichnungen vorgenommen werden. Die fliegende Spezialkamera ist ein militärisches Mittel, dass bislang nur auf den Gefechtsfeldern im Kosovo und Irak eingesetzt wurde. Wer sich selbst ein Bild von dem Fluggerät machen möchte, kann das gern in dem Artikel -> ‚Drohnen über deutschen Dächern‚ von Nils Weisensee machen.

Das erste Mal las ich davon in einem Beitrag in der ZEIT online von Carsten Lissmann im Januar 2008, der sich in unter dem Titel ‚Die unsichtbaren Ermittler’ mit dieser neuen Form der Überwachung auseinandersetzte und im Zuge dessen auf den sächsischen Innenminister Buttolo hinwies, der ankündigte unbemannte Fluggeräte zur Überwachung von Hooligans einzusetzen. Da bei Fußballspielen in der vierten und fünften Liga eine erschreckende Gewaltbereitschaft durch die Fans zu erkennen sei und für die Einsatzkräfte es während eines Tatgeschehens nur schwer möglich sei Beweise zur späteren Strafverfolgung zu sichern, böte sich der Einsatz des Drohne an, um aus der Höhe die potentiellen Straftäter zu filmen und eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten.

Es liegt nahe, dass diese Geräte über Sportveranstaltungen hinaus auch noch für den Einsatz auf Demonstrationen oder ähnlichem interessant werden und damit eine dauerhaft verdeckte Datenerhebung zur Folge hätten, der zum einen eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit aber auch einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung mit sich bringt.

Dass der Einsatz von unbemannten Drohnen immer mehr in die bundesdeutsche Diskussion eintritt, zeigen zwei kürzlich veröffentlichte Antworten der Bundesregierung. Auf eine Anfrage der Grünen Fraktion hin erklärte die Bundesregierung, dass es einen Regulierungsbedarf hinsichtlich des Einsatzes unbemannter Flugsysteme gäbe. Angesichts des zunehmenden Einsatzes von unbemannten Luftfahrzeugen durch Militär, (Bundes-)Polizei und Privatleute werde eine Anpassung der Regeln zur Nutzung des Luftraums für nötig gehalten. Darüber hinaus lieferte die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE was den Mangel an Rechtsgrundlagen betrifft keine weiteren Erkenntnisse, sondern unterstützte lediglich den Handlungsbedarf. Allerdings wurde im Hinblick auf die Verwendung solcher Fluggeräte durch Privatpersonen deutlich, dass kein hinreichende Nachvollziehbarkeit besteht, was die Risiken einer missbräuchlichen und widerrechtlichen sowie gegen die Privatsphäre verletzenden Datenverwendung angeht.

Auch wenn ein umfassender Einsatz von Drohnen zur verdeckten Datenerhebung auf Sportveranstaltungen und Versammlungen noch in weite Ferne gerückt scheint, lohnt sich der bewusste Blick auf die Entwicklung dieser neuen Form von Überwachung und weiteren Einschränkung von Bürgerrechten. Technologische Fortschritte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie eröffnen immer neue Anwendungsbereiche nicht zuletzt für den Staat, die auf frühzeitige Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit angewiesen sind.


Ein neuer Song:
Und es gibt Neuigkeiten!!!

„Wir sind im Durton Studio. Es ist soweit – dieser Tage werden die Fundamente für das erste Album gelegt. Nils Frahm heißt unser werter Herr Produzent und lässt Jan gerade auf einer sehr mülligen, uralten Schrottgitarre lauter schöne Dinge einspielen. Glückreiche Tage!“ -> alin coen band

Endlich – Herzlichen Glückwunsch!


Zum Auftakt der „Love me Gender – Gender is Happening“ Veranstaltungswoche wurden den zahlreich erschienenen Teilnehmern drei Fragen gestellt:

* Wer von Ihnen bezeichnet sich als Frau?

* Wer von Ihnen bezeichnet sich als Mann?

* Und wer von Ihnen weder als Frau noch als Mann?

Die Tatsache, dass diese Fragen überhaupt gestellt werden (müssen), zeigt die Notwendigkeit des Gender Happenings und damit verbunden die Förderung der Auseinandersetzung mit Geschlecht und Geschlechterpolitiken als Zielsetzung der Organisatoren.

Die Frage, ob Mann oder Frau ist jedoch in einem Bereich nur allzu starr und dazu noch mit enormen Konsequenzen behaftet. Die Rede ist vom (verfassungs)rechtlichen Blick auf das Geschlecht, so dass es nicht wundert, dass gleich zwei Veranstaltungen am ersten Tag dazu angeboten wurden. In „Vom Grundgesetz (GG) zum Geschlechtergerechten Grundgesetz (GGG)“ diskutierten Eva Kocher, Christel Riedel und Hans-Christian Ströbele wie die Verfassung zur Erreichung des in der Überschrift genannten Ziels umgeschrieben werden könnte. In der zweiten gaben die Referenten Julia Ehrt, Adrian de Silva, Christian Schenk und Günter Dvorek zum Thema „Queere Lebensweisen – in LpartG und TransG“ tiefe Einblicke in das Transsexuellenrecht und bewiesen mit ihren Ausführungen einmal mehr, wie sehr das geltende Recht aus den Fugen geraten kann, wenn Menschen leben, ganz so wie sie sind. Auch wenn die eine Veranstaltung als rechtliche Fundierung das Grundgesetz, die andere hingegen das einfache Recht und damit das Transsexuellengesetz heranzieht, so gehören beide unweigerlich zusammen.

Der Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben fernab vom binären Geschlechterverständnis setzt eine Anerkennung vielfältiger Lebensweisen auf der gesellschaftlichen Bedeutungsebene voraus. Das Grundgesetz als rechtliche und politische Grundordnung unserer Gesellschaft müsse deshalb, so Hans-Christian Ströbele, das Fortschrittliche sein.

Begriff der Ehe nicht zu reparieren
Der in Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes verwendete Begriff der Ehe sei nicht mehr ‚zu reparieren‘, andere Gemeinschaften müssten ebenfalls in den Verfassungsrang erhoben werden, weshalb Ströbele an dieser Stelle Regelungsbedarf sieht. Aber welche Art von Gemeinschaften sollen in welcher Weise geschützt werden? Diese Frage stellte daraufhin Eva Kocher, die sodann über jegliche Festschreibungen hinaus argumentierte und unter anderem das Spannungsverhältnis zu Artikel 3 am Beispiel des Ehegattensplittings aufzeigte.

Artikel 3 Absatz 3 – Sexuelle Identität
Artikel 3 spielte ebenso eine Rolle in der Diskussion um „Queere Lebensweisen“. Die Erweiterung des Absatz 3 um das Merkmal der sexuellen Identität sei mit Blick auf die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries geäußerte Forderung Lebenspartner in Artikel 6 aufzunehmen insbesondere für Transsexuelle, Intersexuelle und nicht verpartnerte Menschen, die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben von besonderer Bedeutung, aber auch insgesamt ein Zeichen der Anerkennung des Gesetzgebers an die Gesellschaft.

Transsexuellengesetz
Der inhaltliche Schwerpunkt wurde in der zweiten Veranstaltung aber nicht auf das Grundgesetz, sondern auf die Regelungen des Transsexuellengesetzes gelegt. Ein Gesetz, was aus 12 Bestimmungen besteht von denen seit Inkrafttreten am 1. Januar 1981 schon insgesamt 5 Normen durch das Bundesverfassungsgericht zuletzt im Mai 2008 für verfassungswidrig erklärt wurden. Der Bundestag sah sich daraufhin gezwungen zu handeln, allerdings ohne eine umfassende Reform des Gesetzes (ein Überblick über die Forderungen zur umfassenden Reform des TSG -> hier) zu beschließen. Es wurde lediglich die Norm gestrichen, die den Ehescheidungszwang im Fall eines 80 Jahre alten Mannes vorsah, der seit über 56 Jahren verheiratet ist. Er fühlte schon seit längerem Unstimmigkeiten mit sich und seiner männlichen Geschlechtsidentität und lässt im Jahr 2002, nach der er/sie seit 2001 einen Frauennamen trägt, eine Geschlechtsangleichung vornehmen. Ihre Ehefrau unterstützt sie und erklärt, dass die Beziehung intakt sei. Dass diese Geschichte nicht nur ein weiterer Beweis dafür ist, dass Liebe jenseits von Äußerlichkeiten und Geschlechterfragen existiert, sondern darüber hinaus auch (ein weiteres Mal) das Transsexuellengesetz und die Ehe als eine Verbindung zwischen Mann und Frau in Frage stellt, zeigt die am 27. Mai 2008 ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Ehescheidungszwang für unverhältnismäßig erklärt wurde.

Diese und noch andere Entscheidungen wurden angesprochen und erläutert, aktuelle Probleme von Transsexuellen in Anwendung des geltenden Rechts aufgezeigt.

Gender is happening!

gepostet auf gender is happening am Dienstag, den 7. Juli 2009


Wen interessiert das eigentlich? Sie lieben sich!

Anne-Dore Krohn befasste sich in einer heute bei FAZ.NET erschienenen Reportage mit dem Thema Transsexualität. Erzählt wird von Lukas und Jasper, die seit 11 Jahren ein Liebespaar sind und in den letzten Jahren in ihrer Beziehung den Wechsel eines biologischen Geschlechts durchlebten. Die Liebe blieb. Während die einen sich in ihren fundamentalen Kategorien erschüttert fühlen und Fragen stellen wie: „Wird aus einer heterosexuellen Beziehung eine homosexuelle? War die Beziehung überhaupt jemals heterosexuell? Und wenn aus der Frau ein Mann wird, ist dann der Mann automatisch schwul?“ – ist es für andere ein weiterer lebendiger Beweis dafür, wie die in heteronormative Förmchen gegossene Welt aus den Fugen geraten kann, wenn es um wahrhaftige Liebe geht.

Lebendig ist auch ein 80 Jahre alter Mann, der seit über 56 Jahren verheiratet ist und drei Kinder hat. Er fühlt schon seit längerem Unstimmigkeiten mit sich und seiner männlichen Geschlechtsidentität und lässt im Jahr 2002, nachdem er/sie seit 2001 einen Frauennamen trägt, eine Geschlechtsangleichung vornehmen. Ihre Ehefrau unterstützt sie und erklärt, dass die Beziehung intakt sei. Dass diese Geschichte nicht nur ein weitere Beweis dafür ist, das Liebe jenseits von Äußerlichkeiten und Geschlechterfragen und ohne jegliche Definitionsversuche existiert, sondern darüber hinaus auch (ein weiteres Mal) das Transsexuellengesetz bzw. die Beschränkung der Ehe als eine Verbindung zwischen Mann und Frau in Frage stellt, zeigte die am 27. Mai 2008 dazu ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Das Transsexuellengesetz

Was auf den ersten Blick romantisch und privat anmutet, wird durch gesellschaftliche Konventionen und Gesetze durchkreuzt. Über Blicke und Fragen und im schlimmsten Falle Übergriffe von verständnislosen Menschen hinaus interessieren persönliche Einzelheiten vor allem dann, wenn es um zu erfüllende gesetzliche Voraussetzungen geht. Im Fall des verheirateten Paares wurde trotz der intakten Beziehung eine Scheidung gefordert, denn aufgrund des Rechts auf Anerkennung der selbstbestimmten Identität ist eine personenstandsrechtliche Anerkennung nach der Geschlechtsangleichung zwar möglich, jedoch nur unter den Voraussetzungen, die das Transsexuellengesetz nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG a.F. mit dem Merkmal „Nicht verheiratet“ als Erfordernis regelt. Auch Lukas hatte sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu entscheiden und zwar für die oftmals kritisierte „große Lösung“, die neben der Änderung des Vornames ebenso die Änderung des gesamten Personenstandes, inklusive Sozialversicherungsnummer und Geburtsurkunde, aber auch die Entfernung der Hoden bei Transfrauen oder die Entfernung der Gebärmutter bei Transmännern sowie die dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit als Voraussetzung vorsieht.

Zwar führte der Ehescheidungszwang zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG im Falles des älteren Ehepaars, was die Forderung durch das Bundesverfassungsgericht nach einer verfassungskonformen Angleichung des TSG zur Folge hatte – nach etwas über einem Jahr beschloss der Bundestag in der letzten Woche das Änderungsgesetz zum TSG – jedoch wurde es nicht wie von vielen gefordert umfassend reformiert, sondern lediglich § 8 Abs. 1 Nr. 2 gestrichen. Der LSVD äußerte sich dazu in einer Stellungnahme und wies darauf hin, dass es „nach wie vor entwürdigende bürokratische Hürden für die Anerkennung von Namens- und Geschlechtswechsel gibt, nach wie vor fehlt es an allen Enden: gesundheitliche Betreuung, Beratung und Begleitung sind unzureichend, am Arbeitsplatz und im Alltag sind transsexuelle Menschen vielfältigen Diskriminierungen ausgesetzt.“ Man werde sich weiterhin für eine umfassende Reform des TSG einsetzen.

Fragen entgegen der Lebenswirklichkeit

Aber wie ist das denn jetzt? Wenn aus der Frau ein Mann wird, ist der Freund dann schwul?

Jasper sagt: „Ich war mit einer Frau zusammen, es gab keinen Anlass, etwas anderes anzunehmen.“ Lukas sagt: „Ich bin schon immer ein schwuler Mann gewesen, ich habe es aber lange nicht gewusst.“ Jasper sagt: „In gewisser Weise bin ich schwul. In anderer Hinsicht aber auch wieder nicht.“

Und wen interessiert’s? Sie lieben sich!


radioeins sucht das beste selbstgedrehte Video aus Berlin und Brandenburg zu dem Song ‚Fuck You‘ der britischen Sängerin Lilly Allen. Sicher wird der Song im Internet längst als Hymne gefeiert, denn der Text zielt auf die Intolerenz gegenüber Lesben und Schwulen ab. Das Ergebnis ist auf YouTube zu finden.

Wer selbst noch kreativ werden möchte, hat dafür noch bis Donerstag, den 25. Juni 2009 Zeit. Das dann ausgewählte Video wird auf der Homepage von radioeins zu sehen sein.


2009 ist ein Jahr mit vielen runden bedeutsamen Jahrestagen: Am 23. Mai vor 60 Jahren trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft, Frauen dürften am 19. Januar vor 90 Jahren das erste Mal wählen. Es ist genau 60 Jahre her, dass “Das andere Geschlecht” von Simone de Beauvoir erschien, 40 Jahre Stonewall und 20 Jahre Mauerfall dürfen ebenso nicht vergessen werden. Die Bedeutsamkeit der (geschlechterpolitischen) Jubiläen zum Anlass nehmend, lädt das Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie der Heinrich-Böll-Stiftung in der Woche vom 6.-11. Juli 2009 zu einem vielfältigen Gender Happening ein.

Love me Gender – Gender is Happening

Unter dem Namen ”Love me Gender – Gender is Happening” bietet die Veranstaltungswoche ein breites und interessantes Rahmenprogramm, in dem sich unter Zugrundelegung der geschlechterpolitischen Perspektive in besonderer und vielfältiger Weise mit Gender-Themen auseinandergesetzt wird. Ziel des Gender Happenings ist es historische, juristische, kulturelle, literarische oder auch politische Betrachtungen mit neuesten Forschungsergebnissen zum Thema und alltäglichen Handlungsweisen interaktiv und praktisch zu verbinden. So steht jeder Wochentag unter einem Themenschwerpunkt:

60-40-20 Jahre : Meilensteine für Geschlechterdemokratie?

Am Montag, den 6. Juli steht die geschichtliche Dimension der Geschlechterfrage vor dem Hintergrund von 60 Jahren Grundgesetz und dem verfassungsrechtlichen Gleichberechtigungsgebot im Mittelpunkt.

Einmal que(e)r gelesen

Am zweiten Tag wird nach wechselseitigen Abhängigkeiten (Interdependenzen) von Klasse, Ethnie, Religion, Geschlecht, Alter, Gesundheit usw. in Sprache und Literatur gefragt.

Sex: von Späßen und Zwängen

Ist Sexualität frei und selbstbestimmt? Wie gehen wir mit (vermeintlichen) sexuellen Freiheiten um? Was ist unter Sex als Herrschaftsmittel oder als Motor von Ökonomie zu verstehen? Diese und noch viele weitere Fragen zum Thema „Sex: von Späßen und Zwängen“ bestimmten den vierten Tag des Gender Happenings.

Do It Yourself – Doing Gender?

Unter dem Motto: „Gender ist überall“ werden am Donnerstag, den 9. Juli alltägliche (Geschlechter-)Praxen unter anderem bei GenderWalks, bei Gender-Spielen oder beim Boxen nachgegangen und unter Zuhilfenahme der Frage: „Gender und Web2.0 – geht das zusammen?“ das Internet unter Gendergesichtspunkten betrachtet.

Spot On!

Am vorletzten Tag steht der Stellenwert von Film und Fernsehen im Vordergrund. Die Frage der medialen Einflussnahme und etwaiger Verbreitungsmöglichkeiten von Geschlechterrollen werden diskutiert.

Gender auf der Bühne des Lebens, der Politik und des Theaters

als Motto macht (Gender-)Theorien in der Praxis erfahrbar und stimmt den letzten Tag der Veranstaltungswoche ein. Am Abend wird dann gemeinsam mit Dragzhaufen in die Nacht getanzt.

Mitwirkende der Gender-Happening Woche sind unter vielen anderen: Nira Yuval-Davis, Antje Hornscheidt, Renate Künast, Cem Özdemir, Christian Ströbele, Manuela Kay, Jana Hensel, Chris Köver, Julia Seeliger, Volker Beck.

Über themenbezogene Diskussionen, Workshops und Vorträge hinaus wurde zum aktiven Mitwirken auch in Form eines Kurzfilmwettbewerbs aufgerufen. Kreative Köpfe sind aber nicht nur bei filmischen Darbietungen gefragt, sondern werden ebenso zum Schreiben ‘BlogreporterInnen gesucht!’ oder Dichten ‘Poetry Slam’ animiert.

Was gibt es in Vorfreude auf eine ereignisreiche und interessante Veranstaltungswoche mit Blick auf das von einem netten und engagierten Team zusammengestellte Angebot abschließend noch mehr zu sagen außer: ‘Gender macht Spaß, beinhaltet Fantasie, Ideenreichtum, Innovation, Lust und Freude!’

Veranstaltungsort:
Heinrich-Böll-Stiftung Berlin
Schumannstr. 8
10117 Berlin

Inhaltsquelle: © Francesca Schmidt sowie die offizielle Webseite des Gunda-Werner-Instituts
Bildquelle: © Gender is Happening

Veröffentlicht am 15. Juni 2009 bei den homonauten


„Ich suche dauernd nach einem Mittel, um so zu werden, wie ich gern sein würde und wie ich sein könnte, wenn … wenn keine anderen Menschen auf der Welt leben würden.“

(Letzte Eintragung vom 1. August 1944 in ihrem Tagebuch)

Anne Frank wäre heute 80 Jahre alt geworden. Ihr „Tagebuch ist eines der berührendsten Zeugnisse, das vor allem jungen Menschen weltweit helfen kann, sich dem Grauen des Holocaust und seiner Unfassbarkeit zu nähern. Es erzählt nicht von Gefangenschaft, nicht vom Sterben in den Konzentrationslagern, nicht von Folter und Massentötungen. Ihre Aufzeichnungen geben jedoch wie kaum ein anderes biographisches Dokument Einblick in das Wesen und den Schrecken des nationalsozialistischen Terrors. Nicht zuletzt lässt es gerade junge Leser persönlich Anteil nehmen am Schicksal dieses lebensfrohen und lebendigen Mädchens, das seine Begabungen und Träume nie verwirklichen konnte“, so der Kulturstaatsminister Bernd Neumann in seiner Rede anlässlich des Festakts zum 80. Geburtstag im Deutschen Theater Berlin.

Bei all der Wichtigkeit und entscheidenden Bedeutung dieser Aufzeichnung als ein Zeugnis, was der Vermittlung und Erinnerung an die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes dient, zeigt das Schicksal von Anne Frank aber auch noch etwas anderes. Anne Franks Tagebuch wird auch in Zukunft in aller Welt zeigen, dass wahre Humanität nicht zum Schweigen gebracht werden kann – bis über den Tod hinaus, erklärt Neumann in seiner Rede. Durch sie und anderer Verfolgter werde deutlich, wie bedeutungsvoll und elementar Zivilcourage und Mut jedes einzelnen ist.

‚Nicht wegsehen, wenn Menschen in unserer Gesellschaft ausgegrenzt oder diskriminiert werden!’ ist was in die Gegenwart getragen wurde von einem im Alter von 15 Jahren getöteten Mädchen, dass nie so werden konnte, wie sie gern hätte sein wollen oder können.


Bildquelle: Anne Frank Zentrum


Conservatives Warn Quick Sex Change Only Barrier Between Gays, Marriage

If you have technical problems to watch the video, you can also click the direct link to -> Onion News Network

Real Love = Real Hearts + Real Humans


Nein sie reißt nicht ab, die Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Mikro-Blogging-Dienstes. Was für die einen ‚die Klowand des Internetsist, ist für die anderen – und wir reden hier immerhin von 20 Millionen Nutzern im Monat – eine attraktive Kommunikationsmöglichkeit bzw. ein Mittel zur Nachrichtenverbreitung. Der Vorwurf, das Unterschichten-Fernsehen habe endlich seine Entsprechung im Netz: Twittern ist Bloggen für Arme!, ist hart und ich frage mich, was denn dann von den Kritikern unter sinnvollem Twittern überhaupt verstanden wird. Eine Antwort darauf hat Brian Solis (Werber und Internetexperte, Sillicon Valley) in einem Interview auf der Fachmesse Next09.

Aber stimmt es denn, dass die eigentlichen Potenziale von Twitter derzeit nicht oder zumindest nicht umfassend genutzt werden? Stimmt es, dass das Hauptaugenmerk auf das Followersammeln oder die Verbeitung von Belanglosigkeiten gerichtet ist? Einen kurzen und amüsanten Einblick in ihre Gedanken dazu bieten Mario Sixtus und Sasche Lobo:

Natürlich kann man sich mit einem Schmunzeln zurücklehnen, die Kritik teilen und über die neue Möglichkeit des hirnlosen Sich-Selbst-Darstellens im Internet philosophieren. Man könnte sich aber genauso gut fragen, wer denn eigentlich bestimmt, was eine Belanglosigkeit ist und ob es überhaupt angemessen ist, Menschen in Zuschauer des Unterschichtenfernsehens (gleich Twitter-User) oder Zuschauer des anspruchsvollen Fernsehens (ungleich Twitter-User) einzuteilen?


Auch wenn die Vorwürfe und die Diskussion um die Sinnhaftigkeit nachvollziehbar sind, so finde ich, dass jeder im Hinterkopf haben sollte, dass es schließlich Menschen sind, die hinter ihren Computern oder Telefonen sitzen und Dinge schreiben, die sie gerade bewegen oder erwähnenswert finden. Ich muss das nicht lesen, geschweige denn bewerten. Ich kann das Medium nutzen, wie und für was ich es als sinnvoll erachte. Wenn Twitter für etwas gut ist dann für einen Blick auf unsere Gesellschaft. Und ich meine damit nicht nur die Inhalte der Tweets, sondern auch und vielleicht sogar vor allem die (kritischen) Anmerkungen dazu.


It started with the opinion of some people. For some people gay marriage is against their religious believes and of course everyone has their own opinion. That is the reason why people voted for Proposition 8 last November. The Supreme Court of California decided and from the legal perspective I completely agree with what Jeffrey Toobin says in the upcoming video:

But the legal perspective is not what counts when it comes to people and their love for each other. So what do others think about the decision? I picked Arnold Schwarzenegger:

I think it is true. It is not over and just a matter of time. According to a survey by the New York Times (Information is taken from the article: Keine Homoehe in Kalifornien), 57 percent of the respondents are for the recognition of homosexual marriage. In the over 40-year-olds, there were only 31 percent. And I also want to keep in mind that despite the defeat, the gay marriage today has a stronger stand in the United States than it did a year ago. Looking back it was only Massachusetts who recognized the marriage for lesbians and gay men. Since then, Connecticut, Iowa, Maine and Vermont gave legal ground as well. But of course, it is not enough! So that I want to finish with these wonderful words of the 17 year-old James Neiley last March, which are still so current: